Campingbestimmungen


Bei der Ankunft müssen Kunden einen Ausweis vorlegen, der für legale Registrierungen gültig ist. Bitte überprüfen Sie, ob die Registrierung korrekt ist und der Art der Ausrüstung und der Anzahl der angegebenen Personen entspricht.

 

Sie erhalten einen Personalausweis, der nicht an Dritte weitergegeben werden kann (Karte und / oder Armband), der im Falle einer Karte mitgebracht oder im Falle eines Armbands für die gesamte Dauer getragen werden muss des Aufenthalts. Im Falle einer Ablehnung ist es nicht möglich, den Campingplatz zu betreten und den Check-in zu formalisieren.

 

Der Pass ermöglicht den Zugang und Aufenthalt im Camping Village und muss am Eingang vorgelegt werden. Auf Anfrage kann es vom zuständigen Personal überprüft werden. Es wird auch ein Autopass ausgestellt, mit dem Sie den Parkplatz betreten können. Personen, die ohne die erforderlichen Genehmigungen im Haus gefangen werden, werden wegen Betretens gemäß Art. 614 des Strafgesetzbuches. Kunden, die bei Ankunft und Abreise Bewegungen ausführen, müssen gemäß den Bestimmungen der öffentlichen Sicherheit das Check-in-Personal über diese Bewegungen informieren, den persönlichen Pass (Karte und / oder Armband) und möglicherweise den des Autos ausliefern und / oder abholen für seine Registrierung. Die ausgehenden Bewegungen, die nicht mitgeteilt wurden, gelten als nicht stattgefunden und werden daher zusätzlich zur jeweiligen Kurtaxe dem Konto belastet. Alle Ausweise (Karte und / oder Armband) müssen bei der Abreise zurückgegeben werden. Das Management behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen keine unerwünschten oder überzähligen Personen aufzunehmen.

 

Die Stellplätze sind am Anreisetag ab 12.00 Uhr verfügbar und müssen am Abreisetag bis 12.00 Uhr geräumt sein. Der Tag soll jeden Tag um 12 Uhr beginnen und am folgenden Tag um 12 Uhr enden. Jeder Teil des Tages wird als Ganzes gezählt.

 

GÄSTE ODER BESUCHER UND MINDERJÄHRIGE

 

Besucher sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung und nach Übergabe eines Ausweises zugelassen. Der Eintritt ist für maximal eine Stunde frei; Nach dieser Frist wird der Regulierungssatz gemäß der Preisliste angewendet. Besucher zu Fuß müssen für jede Person und für jedes Auto am Stand den in der Preisliste angegebenen oder an der Rezeption angezeigten Preis zahlen.

 

Zum Schutz der Privatsphäre ist es nicht möglich, Informationen über das Campen von Kunden zu geben oder sie mit Lautsprechern anzurufen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der interessierten Parteien vor. BESUCHER MÜSSEN WARTEN, UM VON KUNDEN IM MANAGEMENT EINGEGANGEN ZU WERDEN.

 

DAS MANAGEMENT behält sich das Recht vor, alle diese Maßnahmen zu ergreifen, die zum Zeitpunkt des Eintritts in das Camping und während des Aufenthalts in demselben (CLUB-KARTEN, ARMBÄNDER usw.) als geeignet erachtet werden, um die Kunden zu identifizieren.

 

Minderjährige können mit einem gültigen Dokument mit einem Foto und einer von einem Elternteil zusammen mit seinem Dokument unterzeichneten Genehmigung oder in Begleitung von Erwachsenen, die rechtlich verantwortlich sind, auf den Campingplatz zugreifen. Wir empfehlen Gruppen junger Menschen, die unterschiedliche Bedürfnisse und Verhaltensweisen haben und im Allgemeinen im Gegensatz zu denen der meisten friedlicheren Gäste stehen, ihren Überschwang außerhalb des Campingplatzes auszudrücken, niemals während der Stunden der Stille und auf jeden Fall in begrenztem Umfang und Form. Übertreibung und Gemeinheit werden nicht toleriert. Beachten Sie, dass die Ausweisungsmaßnahme gegen die gesamte Gruppe ergriffen wird, wenn die einzelnen Verantwortlichkeiten nicht unterscheidbar sind.

 

Erwachsene sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, deren Lebendigkeit, Bildung und Bedürfnisse nicht auf Kosten des Friedens, der Sicherheit und der Hygiene der anderen Gäste gehen können. Darüber hinaus müssen die Kleinen immer von einem Erwachsenen zu den Toiletten begleitet und beim Schwimmen im Meer und bei der Nutzung der Freizeiteinrichtungen beaufsichtigt werden. Der Gast verpflichtet sich, von Minderjährigen verursachte Schäden auch gegenüber Dritten zu ersetzen.

 

Im Falle der Einführung nicht registrierter oder geheimer Personen ist der Gast verpflichtet, für jede Person als Strafe einen Betrag zu zahlen, der der Aufenthaltsrate ab dem Beginn der Besetzung des Stellplatzes oder der Unterkunft entspricht, mindestens jedoch 8 (acht) Tage, unbeschadet des unbestreitbaren Rechts der Campingverwaltung, den Gast und seinen Kern auszuschließen. Die Geschäftsführung behält sich außerdem das Recht vor, strafrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen gemäß Art. 4 einzuleiten. 614. 624. 633. 637 von C. P.

 

Bereits ausgeschlossene oder zurückgerufene Kunden können ohne eine neue, spezifische Genehmigung der Geschäftsleitung nicht mehr auf den Campingplatz zugreifen.

 

HAUSTIEREINGANG

 

Tiere sind im Dorf nicht erlaubt.

 

DESINFESTATION

 

In regelmäßigen Abständen wird eine Desinsektion gegen Mücken durchgeführt. Die verwendeten Produkte sind ökologisch, ungiftig und schädigen weder Dinge noch die Gesundheit von Mensch und Tier.

 

WASSER TRINKEN

 

Trinkwasserbrunnen befinden sich auf dem Campingplatz. Zum Waschen von Wäsche und Geschirr dürfen nur die speziellen Waschbecken verwendet werden. Es ist daher verboten, die Trinkwasserbrunnen zum Waschen von Kostümen, Geschirr, Kleidung, Tieren usw. zu verwenden.

 

DAS MANAGEMENT KOMMUNIZIERT, DASS DIE VORSCHRIFT IM CAMPING VORGESCHRIEBEN IST, UND STELLT FOLGEND FEST, DASS JEMAND ES NICHT RESPEKTIERT ODER ERREICHT, UM SCHÄDEN ODER STÖRUNGEN ZU VERURSACHEN. Im Falle eines erneuten Auftretens von Verstößen wird der Gast unerwünscht und das Management behält sich das Recht vor, ihn auch in Zukunft nicht zuzulassen.

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